Erbimmobilien
Wenn Sie eine Immobilie erben, stehen sie vor der Entscheidung was passieren soll. Um diese Entscheidung zu treffen, müssen Sie sich einige Fragen stellen: Wie hoch ist der Immobilienwert? Lohnt es sich, es zu sanieren oder umzubauen? Was ist mit dem Miterben? Wir sind seit mehr als 20 Jahren in Berlin aktiv und kennen das Thema Immobilien und Erbimmobilien. Wir beraten Sie umfassend und professionell.
Steuern und Abgaben im Erbfall
Wenn Sie wissen möchten, welche Steuern als Erbe gezahlt werden müssen, sollten Sie die Steuervergünstigung und den Immobilienwert kennen, die für Sie gelten. Die Art der Steuer spielt jedoch auch eine Rolle bei der Höhe der Erbschaftssteuer, die auf dem Grad der Beziehung zwischen dem Erblasser und dem Erben basiert.
Unsere Leistungen für sie
– Fundierte Branchenkenntnisse basierend auf unserer mehr als 20-jähriger Erfahrung im Immobiliensektor.
– Sie erhalten eine objektive Marktpreiseinschätzung für Ihr geerbtes Haus, Ihre geerbte Wohnung und Ihr geerbtes Eigentum.
– Ihr geerbtes Eigentum wird schnell und umfassend vermarktet.
– Wir unterstützen und betreuen Sie beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer.
– Die Steuerung des diskreten Verkaufsprozesses ohne Kosten und Zeitaufwand für unseren Kunden.
– Auch lange Zeit nach dem Verkauf bleiben wir ihr Ansprechpartner!
Erbgemeinschaft
Bei vererbten Immobilien treten normalerweise viele Schwierigkeiten auf, die kurzfristig gelöst werden müssen. Insbesondere in der Erbengemeinschaft kann es bei Unklarheiten oder unterschiedlicher Interessen zu ernsthaften Problemen kommen, um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollten Sie von Anfang an einem erfahrenen Immobilienpartner vertrauen, der Sie bei der Lösung aller Probleme begleitet und Ihnen mögliche Lösungen bietet. Der Verkauf ist nahezu bei jeder Situation die beste Entscheidung.
Vorteile durch den Verkauf:
– Nachdem der Makler den Preis realistisch bewertet hat, wird das Haus zum Marktwert verkauft. Durch externe objektive Bewertung können Streitigkeiten über den Verkaufswert vermieden werden.
– Über Sanierung muss nicht nachgedacht werden.
– Niemand muss Miterben aus eigenen Mitteln bezahlen – sei es wegen Eigennutzung, Vermietung oder umfassender Renovierung, an der andere Erben nicht teilnehmen wollen.
– Das Eigentum wird kein dauerhaftes Problem für die Erbgemeinschaft, was sich bei einer Vermietung oder selbst Nutzung anbahnen könnte.
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